Abnahme von Maschinen und Anlagen

Wir führen Erstabnahmen von Maschinen und Anlagen vor der Inbetriebnahme durch. Das ist gesetzlich in der §7 AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) gefordert und muss durch ein Ingenieurbüro oder einen Ziviltechniker durchgeführt werden. Das betrifft beispielsweise die Einfahrtstore einer neu errichteten Halle, eine neue Hebebühne in einer KFZ-Werkstätte oder die neuen automatischen Eingangstore eines Geschäftslokales. Diese Prüfungen werden von uns durchgeführt, das Abnahmeprotokoll ist über die gesamte Lebenszeit des Arbeitsmittels aufzubewahren.