Wiederkehrende Prüfungen nach AM-VO

Die jährliche Routineüberprüfung von Arbeitsmitteln ist gesetzlich in §8 der AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) festgelegt. Wir führen diese Überprüfungen für Sie durch und sorgen auch für eine saubere Dokumentation. Wir prüfen Fahrzeughebebühnen, Rolltore, Sektionaltore, Deckenschwingtore (elektrisch und mechanisch), Waschstraßen, kraftbetätigte automatische Türen und Fenster, Drehtüren, Schnelllauftore, Hubstapler, Seilzüge, Hebezeuge, Vorrichtungen, etc.